Die Verordnung 517/2014
Mit der Absicht, innerhalb 2030 die Emission von fluorierten Treibhausgasen in der Europäischen Union um zwei Drittel zu reduzieren, hat die EU die Verordnung 517/2014 erlassen, die u.a. Folgendes vorsieht:
— Pflicht zur periodischen Kontrolle undichter Stellen und Installation von Systemen zur Erhebung von undichten Stellen
— Pflicht zur Rückgewinnung von Gasresten, um sicherzustellen, dass diese recycelt, aufgearbeitet oder zerstört werden
— Beschränkungen des Inverkehrbringens von Gas und Einrichtungen, die Gase enthalten
— Überwachung der Verwendung bestimmter Gase
— Kennzeichnung von Produkten und Einrichtungen vor dem Inverkehrbringen derselben
— Verringerung der Menge von in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen durch ein Quotensystem
— Zertifizierungs und Ausbildungsprogramm für Personal das an Einrichtungen arbeitet, die Gase enthalten
— Monitoring und Nachvollziehbarkeit der Phasen der Produktion, der Einfuhr, des Vertriebs und der Verwendung von Gas
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